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Film 1: "Langzeit Reisekrankenversicherung"

Bitte schauen Sie sich zuerst den Film an...

auslandsreisekrankenversicherung langzeit


Langzeit-Reisekrankenversicherung kurz gefasst:

  • für Reisen bis zu 365 Tage
  • Langzeit Reisekrankenversicherung ohne Selbstbehalt
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl am Urlaubsort
  • Kostenübernahme für ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel und Behandlungen (ambulant und stationär)
  • schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie Reparaturen von Zahnersatz
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare Krankenhaus
  • medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Hause oder in ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes (je nach Gesellschaft)
  • die Langzeit Reisekrankenversicherung enthält umfangreiche Assistance-Leistungen
  • Versicherungsschutz besteht ab Beginn bis zum Ende der Reise
  • keine Gesundheitsprüfung


Hier finden Sie unseren Vergleich der Langzeit-Auslandskrankenversicherung

Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein. Wir bieten Ihnen hier bewusst nur die Marktführer der Reisekrankenversicherungen ohne Selbstbeteiligung an. (Ausnahme: Sehr Preisbewusste können die Tarife von der Europäischen Versicherung mit 100,- Selbstbeteiligung wählen.)

Wo finde ich den Vergleich der Langzeit Reisekrankenversicherung?

Hier finden Sie unseren Vergleichs-Rechner der Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Geben Sie dort Ihre Reisedaten und Ihr Alter ein und wir zeigen Ihnen einen genau auf Sie massgeschneiderten Vergleich. Denn: Wie die Stiftung Warentest beweist, muss gute Qualität nicht teuer sein.

Gilt die Langzeit-Reisekrankenversicherung auch für Residenten?

Die Tarife zur Langzeit-Reisekrankenversicherung gelten für Personen mit Wohnsitz in Deutschland. Wenn Sie also bspw. einige Monate im Winter in Spanien verbringen möchten und danach nach Deutschland zurückkehren, dann sind Sie hier genau richtig.

Ich habe bereits eine "Kurzzeit"-Reisekrankenversicherung. Brauche ich da nicht nur einen Anschlusstarif?

Fast alle Reisekrankenversicherungen gelten nur für Reisen bis zu 6 Wochen. Viele suchen also für die Zeit danach eine Anschluss-Reisekrankenversicherung. Ein folgenschwerer Fehler. Denn die "Langfrist"-Reisekrankenversicherung muss vom ersten bis zum letzten Tag der Reise abgeschlossen werden.
Bitte nehmen Sie dies sehr ernst, denn falls Ihre Langzeit-Reiseversicherung erst nach Ihrer Abreise beginnt, so gilt sie als von Anfang an nichtig. Sie bietet Ihnen dann also gar keinen Schutz.
Da die Langzeit-Versicherung dies erst im Leistungsfalle prüft, ist es dann bereits zu spät. Sie erhalten dann zwar Ihre "umsonst" bezahlten Beiträge zurück. Die Versicherung wird allerdings auch jegliche Kostenübernahme rechtmäßig ablehnen. Sie persönlich haften dann gegenüber der ärztlichen Einrichtung mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
Bitte schließen Sie daher die Reisekrankenversicherung Langzeit vor dem Reisebeginn für den gesamten Reisezeitraum ab.

Sondertarif: Auslandsversicherung Student

Wenn Sie eine Auslandsversicherung Student benötigen, empfehlen wir Ihnen unsere Spezial-Seite zum Thema Auslandsversicherung Student. Dort haben wir die entscheidenden Tarife für Sie verglichen.

Muss ich im Ausland in Vorleistung treten?

Bei kleineren Rechnungen grundsätzlich ja. Bei größeren Rechnungen - z.B. im Krankenhaus - nehmen Sie bitte so früh wie möglich Kontakt zur Reisekrankenversicherung auf. Diese kann dann dem Krankenhaus eine sog. Kostenübernahmegarantie abgeben. Dann rechnen beide untereinander ab und Sie haben mit der Rechnung nichts weiter zu tun.


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